Wer haftet ab Dezember 2026 — und in welcher Reihenfolge?
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 ordnet jedem Wirtschaftsakteur eine Rolle in der Haftungskette zu: vom Hersteller über Quasi-Hersteller und Importeur bis zu Fulfilment-Dienstleister, Händler und Online-Marktplatz. Wählen Sie Ihre Konstellation — oder starten Sie direkt den Check.
Software & SaaS
Ab 9. Dezember 2026 gilt Software ausdrücklich als Produkt: SaaS, Apps, Embedded-Software und KI-Systeme fallen unter die verschuldensunabhängige Produkthaftung — inklusive Haftung für Datenverlust und fehlende Sicherheitsupdates.
Art. 4 RL (EU) 2024/2853Quasi-Hersteller & Eigenmarken
Wer seinen Namen oder seine Marke auf ein fremdgefertigtes Produkt setzt, haftet als Quasi-Hersteller wie der Hersteller selbst. Was das für Eigenmarken und Private Label ab dem 9. Dezember 2026 bedeutet.
Art. 8 RL (EU) 2024/2853Importeure
Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, haftet ab dem 9. Dezember 2026 der Importeur an seiner Stelle — verschuldensunabhängig, ohne Selbstbeteiligung und ohne Höchstgrenze. Was Importeure jetzt prüfen sollten.
Art. 8 RL (EU) 2024/2853Fulfilment, FBA & Händler
Neu ab 9. Dezember 2026: Fulfilment-Dienstleister, Online-Marktplätze und Händler haften subsidiär, wenn kein EU-Hersteller oder Importeur greifbar ist. Was FBA-Seller, Logistiker und Handel jetzt regeln sollten.
Art. 8–9 RL (EU) 2024/2853