Warum diese Rolle betroffen ist
Fulfilment-Dienstleister — also Unternehmen, die fremde Produkte lagern, verpacken oder versenden — werden erstmals ausdrücklich in die Haftungskette aufgenommen. Sie haften subsidiär, wenn kein vorrangiger EU-Wirtschaftsakteur existiert.
Händler und Online-Marktplätze haften nachrangig, aber mit einem scharfen Mechanismus: Wer auf Anfrage den vorgelagerten Wirtschaftsakteur nicht binnen angemessener Frist benennen kann, wird selbst wie der Hersteller behandelt. Auskunftsfähigkeit wird damit zur Haftungsfrage.
Typische Konstellationen
- Fulfilment-Dienstleister und Logistiker mit Lager-, Verpackungs- oder Versandleistungen für Dritte
- Amazon-FBA-Konstellationen mit Drittland-Herstellern ohne EU-Präsenz
- Online-Händler mit Dropshipping- oder Marktplatz-Sortimenten
- Stationärer und Online-Handel mit Ware, deren Lieferkette nicht dokumentiert ist
Diese Handlungsfelder sollten Sie prüfen
- Sortiment bzw. Kundenportfolio auf Produkte ohne greifbaren EU-Verantwortlichen prüfen
- Auskunftsprozess aufsetzen: Hersteller, Importeur oder Vorlieferant muss sich kurzfristig und belegbar benennen lassen
- Verträge mit Auftraggebern bzw. Lieferanten um Benennungs-, Nachweis- und Freistellungspflichten ergänzen
- Lieferanten- und Chargendokumentation lückenlos führen
- Betriebs- und Produkthaftpflicht auf die neue subsidiäre Haftung prüfen
Worauf es in dieser Rolle besonders ankommt
Für FBA-Seller gilt eine doppelte Falle: Wer aus dem Drittland importiert, ist bereits Importeur (volle Haftung) — und wer zusätzlich eine Eigenmarke führt, ist Quasi-Hersteller. Die „Ich bin doch nur Händler"-Annahme trägt in typischen FBA-Konstellationen fast nie. Für Fulfilment-Dienstleister wiederum ist die Kundenprüfung der Hebel: Ein Auftraggeber ohne EU-Verantwortlichen importiert sein Haftungsrisiko direkt in Ihr Lager.