Warum diese Rolle betroffen ist
Die Haftungskette der Richtlinie funktioniert wie eine Kaskade: Ist der Hersteller nicht in der EU ansässig, haftet der Importeur des Produkts — ersatzweise der Bevollmächtigte des Herstellers. Erst danach kommen Fulfilment-Dienstleister und Händler ins Spiel.
Verschärfend wirken die neuen Beweisregeln: Im Streitfall kann das Gericht die Offenlegung technischer Unterlagen anordnen. Diese Unterlagen liegen aber beim Drittland-Hersteller — kann der Importeur sie nicht beschaffen, droht die Vermutung der Fehlerhaftigkeit.
Typische Konstellationen
- Handelsunternehmen mit direktem Einkauf bei Drittland-Herstellern
- Amazon- und Onlineshop-Seller, die Ware aus China importieren
- Maschinen- und Komponentenimporte aus Nicht-EU-Ländern
- Importe aus dem Vereinigten Königreich — seit dem Brexit Drittland
Diese Handlungsfelder sollten Sie prüfen
- Lieferantenportfolio kartieren: Für welche Produkte gibt es keinen EU-Hersteller und keinen Bevollmächtigten?
- Zugriff auf Test-, Konformitäts- und Konstruktionsunterlagen des Herstellers vertraglich sichern
- Freistellungs- und Qualitätsklauseln vereinbaren — und deren Durchsetzbarkeit im Drittland realistisch bewerten
- Produkthaftpflicht-Deckung auf die Importeurs-Rolle und die neuen Haftungsregeln prüfen
- Wareneingangs- und Chargendokumentation auf lückenlose Rückverfolgbarkeit ausrichten
Worauf es in dieser Rolle besonders ankommt
Der Regress ist die Achillesferse: Auf dem Papier können Sie den Drittland-Hersteller in Rückgriff nehmen — in der Praxis scheitert das häufig an Durchsetzbarkeit und Insolvenzrisiko. Die Haftung bleibt dann wirtschaftlich bei Ihnen. Deshalb gehören Versicherungsdeckung und Lieferantenauswahl bei Importeuren an die erste Stelle der Vorbereitung, nicht an die letzte.