Alle Rollen in der Haftungskette
Software als Produkt · Neu ab 09.12.2026

Produkthaftung für Software: Ab Dezember 2026 haften Softwarehersteller wie Produkthersteller

Die größte Einzeländerung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie: Software ist ausdrücklich ein Produkt. Wer Software entwickelt und in Verkehr bringt — als Download, App, SaaS oder eingebettet in ein Gerät — haftet künftig verschuldensunabhängig für Fehler. Das galt bisher praktisch nicht.

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Warum diese Rolle betroffen ist

Die Richtlinie (EU) 2024/2853 nimmt Software jeder Bereitstellungsform in den Produktbegriff auf: lokal installierte Programme, Cloud- und SaaS-Angebote, Apps und KI-Systeme ebenso wie Software als Komponente eines physischen Produkts. Auch verbundene digitale Dienste, die für die Funktion des Produkts erforderlich sind, zählen dazu.

Neu ist auch die Schadensseite: Ersatzfähig ist künftig ausdrücklich die Vernichtung oder Beschädigung von Daten, die nicht beruflich genutzt werden. Und: Ein Produkt kann fehlerhaft sein, weil notwendige Sicherheitsupdates fehlen — das Update-Management wird damit haftungsrelevant.

Verschärfend kommen die neuen Beweisregeln hinzu: Gerichte können die Offenlegung technischer Unterlagen anordnen, und bei komplexen Produkten — KI ist das Paradebeispiel — kann die Fehlerhaftigkeit vermutet werden, wenn der Nachweis für Geschädigte übermäßig schwierig wäre.

Typische Konstellationen

  • SaaS- und Cloud-Anwendungen mit Unternehmens- oder Endkunden-Nutzung
  • Apps und Desktop-Software, die an Nutzer in der EU vertrieben werden
  • Embedded-Software und Steuerungssoftware in Maschinen und Geräten
  • KI-Systeme und KI-gestützte Produktfunktionen
  • Software-Updates und Upgrades, die nach dem Stichtag bereitgestellt werden

Diese Handlungsfelder sollten Sie prüfen

  • Update- und Patch-Prozess dokumentieren: Bereitstellung, Kommunikation und Support-Zeiträume nachweisbar regeln
  • Technische Dokumentation (Architektur, Tests, Sicherheitskonzept) so führen, dass sie im Streitfall vorgelegt werden kann
  • Versicherungsdeckung prüfen: klassische IT-Haftpflicht deckt die neue verschuldensunabhängige Produkthaftung nicht automatisch
  • Verträge mit Komponenten- und Bibliotheks-Lieferanten auf Regress prüfen
  • Open-Source-Anteile inventarisieren: Die Ausnahme gilt nur für nicht-kommerzielle Bereitstellung

Worauf es in dieser Rolle besonders ankommt

Die Open-Source-Ausnahme ist schmaler, als viele denken: Sie greift nur für freie Software, die außerhalb einer geschäftlichen Tätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Wer Open Source kommerziell anbietet, supportet oder in ein kommerzielles Produkt einbaut, steht in der Haftung. Für SaaS-Anbieter gilt zudem: Jedes Release nach dem 9. Dezember 2026 kann als neues Inverkehrbringen zählen — die Übergangsfrist läuft für Software damit faktisch schneller ab als für physische Lagerware.

Häufige Fragen

Gilt die neue Produkthaftung auch für SaaS?
Ja. Die Richtlinie (EU) 2024/2853 erfasst Software unabhängig von der Bereitstellungsform — ausdrücklich auch Cloud- und SaaS-Modelle. Entscheidend ist, dass die Software im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit in der EU bereitgestellt wird.
Haften wir für fehlende Sicherheitsupdates?
Das Fehlen notwendiger Sicherheitsupdates kann ein Produkt fehlerhaft machen, solange die Software unter der Kontrolle des Herstellers steht. Ein dokumentierter, funktionierender Update-Prozess wird damit zum Haftungsschutz.
Ist Open-Source-Software von der Haftung ausgenommen?
Nur eingeschränkt: Die Ausnahme gilt für freie und quelloffene Software, die außerhalb einer geschäftlichen Tätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Kommerzielle Angebote auf Open-Source-Basis — etwa mit Support, Hosting oder Dual-Licensing — fallen unter die Haftung.
Ab wann gilt die neue Haftung für unsere Software?
Für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Bei laufend weiterentwickelter Software ist zu erwarten, dass neue Versionen und Releases nach dem Stichtag unter die neuen Regeln fallen — die genaue Abgrenzung regelt das deutsche Umsetzungsgesetz.