Der 9. Dezember 2026 ist das Datum, an dem sich die Produkthaftung in Europa zweiteilt: Bis zu diesem Tag muss die Richtlinie (EU) 2024/2853 in deutsches Recht umgesetzt sein — und sie gilt für Produkte, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für alles davor gilt weitgehend das bisherige Recht weiter.
Das Zwei-Regime-Prinzip
Ein und dasselbe Produktmodell kann damit jahrelang unter zwei verschiedenen Haftungsregimen laufen:
- Vor dem Stichtag in Verkehr gebracht: altes Produkthaftungsrecht — mit 500-Euro-Selbstbeteiligung bei Sachschäden, Haftungshöchstgrenze und ohne die neuen Beweisregeln.
- Ab dem Stichtag in Verkehr gebracht: neues Recht — ohne Selbstbeteiligung, ohne Höchstgrenze, mit Software im Produktbegriff, Offenlegungspflichten und erweiterter Haftungskette.
Entscheidend ist das Inverkehrbringen des einzelnen Produkts, nicht die Markteinführung des Modells. Eine Maschine, die am 8. Dezember 2026 ausgeliefert wird, läuft unter altem Recht — die baugleiche Maschine vom 10. Dezember unter neuem.
Warum Software die Frist schneller aufbraucht
Für physische Lagerware ist der Stichtag eine klare Linie. Für Software ist er es nicht: Wer laufend Releases, Updates und neue Versionen ausliefert, bringt fortlaufend neu in Verkehr. Ein SaaS-Produkt, das im Januar 2027 sein nächstes Release deployt, ist mit diesem Release in der neuen Haftungswelt angekommen — unabhängig davon, wie lange es das Produkt schon gibt. Die genaue Abgrenzung (wann ist ein Update ein neues Inverkehrbringen?) wird das deutsche Umsetzungsgesetz und später die Rechtsprechung klären; wer sich auf die großzügigste Lesart verlässt, trägt das Risiko.
Die verbleibende Zeit sinnvoll nutzen
Aus dem Stichtagsprinzip folgt eine nüchterne Prioritätenliste für die kommenden Monate:
- Rolle klären. Hersteller, Quasi-Hersteller, Importeur, Fulfilment oder Händler — jede Rolle hat andere Pflichten. Ohne diese Einordnung ist jede weitere Maßnahme Stochern im Nebel.
- Dokumentations- und Update-Prozesse aufsetzen. Beides wirkt nur für Produkte, deren Unterlagen ab jetzt sauber entstehen — rückwirkend lässt sich Dokumentation nicht heilen.
- Verträge anfassen, die über den Stichtag hinauslaufen. Liefer-, OEM- und Fulfilment-Verträge, die 2027 noch gelten, sollten Regress, Freistellung und Auskunftspflichten bereits nach neuer Lage regeln.
- Deckung prüfen, bevor der Markt es tut. Versicherer werden ihre Bedingungen und Prämien an die neue Haftung anpassen. Wer seine Deckungslücken kennt, verhandelt besser als wer sie im Schadensfall entdeckt.
Kein Grund zur Panik — aber zur Priorisierung
Die neue Produkthaftung ist kein Weltuntergang: Wer heute sauber dokumentiert, ordentliche Lieferverträge hat und versichert ist, muss vor allem nachschärfen, nicht neu bauen. Riskant ist der Stichtag für die Unternehmen, die ihre eigene Rolle in der Haftungskette noch nie geklärt haben — insbesondere Importeure, Eigenmarken-Anbieter und Softwarehersteller, für die sich die Lage strukturell ändert.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der Wortlaut der Richtlinie (EU) 2024/2853 und das deutsche Umsetzungsgesetz.