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Wer haftet ab 2026? Die neue Haftungskette vom Hersteller bis zum Online-Marktplatz

Das Konstruktionsprinzip der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Geschädigte sollen immer einen Haftenden in der EU finden. Dafür ordnet die Richtlinie (EU) 2024/2853 die Wirtschaftsakteure in einer Kette — und wer glaubt, in dieser Kette nicht vorzukommen, sollte genau hinsehen.

Die Kaskade im Überblick

1. Der Hersteller haftet immer zuerst — verschuldensunabhängig, künftig ohne Selbstbeteiligung und ohne Haftungshöchstgrenze. Hersteller ist auch, wer ein Produkt entwickeln lässt und unter eigenem Namen vermarktet.

2. Der Quasi-Hersteller ist dem Hersteller gleichgestellt: Wer seinen Namen, seine Marke oder ein anderes Kennzeichen auf einem fremdgefertigten Produkt anbringt, haftet, als hätte er es selbst gebaut. Eigenmarken und Private Label sind der Standardfall — der Liefervertrag mit dem Fertiger schützt gegenüber Geschädigten nicht.

3. Der Importeur rückt an die Stelle des Herstellers, wenn dieser außerhalb der EU sitzt. Wer aus China, den USA oder — seit dem Brexit — dem Vereinigten Königreich einführt, trägt die volle Herstellerhaftung. Ersatzweise haftet der Bevollmächtigte, den ein Drittland-Hersteller in der EU benannt hat.

4. Der Fulfilment-Dienstleister ist der Neuzugang in der Kette: Unternehmen, die fremde Produkte lagern, verpacken oder versenden, haften subsidiär, wenn keiner der vorgenannten Akteure in der EU greifbar ist. Das zielt erkennbar auf Konstellationen des grenzüberschreitenden E-Commerce.

5. Händler und Online-Marktplätze haften nachrangig — aber mit einem scharfen Mechanismus: Wer den vorgelagerten Wirtschaftsakteur auf Anfrage nicht binnen angemessener Frist benennen kann, wird selbst wie der Hersteller behandelt. Die Auskunftsfähigkeit über die eigene Lieferkette wird damit zur Haftungsfrage.

Sonderfall: wesentliche Veränderung

Quer zur Kette liegt ein weiterer Tatbestand: Wer ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt wesentlich verändert und erneut bereitstellt — Refurbishing, Umbauten, tiefgreifende Software-Modifikationen —, wird für das veränderte Produkt wie ein Hersteller behandelt.

Warum die Kette in der Praxis überrascht

Die häufigsten Fehleinschätzungen, die uns begegnen:

  • „Wir sind doch nur Händler.” — Nicht, wenn Sie importieren (dann Importeur) oder Eigenmarken führen (dann Quasi-Hersteller). In typischen Amazon-FBA-Konstellationen greifen oft beide Rollen gleichzeitig.
  • „Der Hersteller sitzt in China, uns betrifft das nicht.” — Genau umgekehrt: Weil der Hersteller nicht greifbar ist, betrifft es Sie als Importeur zuerst.
  • „Wir lagern nur.” — Fulfilment-Dienstleister stehen jetzt ausdrücklich in der Kette. Je mehr Drittland-Ware ohne EU-Verantwortlichen durchs Lager läuft, desto größer das Risiko.

Was jede Rolle jetzt braucht

So unterschiedlich die Rollen sind, so ähnlich sind die Hausaufgaben: Dokumentation (wer hat was geliefert, gefertigt, verändert?), Auskunftsfähigkeit (den Vorgelagerten schnell und belegbar benennen können), Regress (Freistellungs- und Rückgriffsklauseln, die zur neuen Lage passen) und ein Deckungs-Check der Produkthaftpflicht gegen die verschärfte Haftung.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der Wortlaut der Richtlinie (EU) 2024/2853 und das deutsche Umsetzungsgesetz.